Informationspflicht zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Gesetzesänderung: Informationspflicht über die Verwendung von Elektro-Altgeräten
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist geändert worden. Demnach sind laut §18 alle Hersteller verpflichtet, Sie über den Stand der Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben zu informieren. Wir kommen dieser neuen Verpflichtung selbstverständlich nach:
Unter dem folgenden Link können Sie genau nachlesen, wie viele Altgeräte zurückgenommen wurden, zur Wiederverwendung vorbereitet und recycelt wurden, verwertet, beseitigt oder ausgeführt wurden.
Die Gesetzesänderung geht auf Artikel 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie/AbfRRL zurück und ist am 01.11.2020 in Kraft getreten.